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Auch wenn Elektrofahrräder zunehmend beliebter werden, steigen gleichzeitig die Unfallzahlen. Die häufigsten Gründe sind überhöhte Geschwindigkeit und eine falsche Handhabung. Rudolf Bergen, Referent Fahrrad- und Pedelecmobilität beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), klärt über die typischen Sicherheitsrisiken auf und gibt Tipps, wie man mit dem Pedelec immer sicher ans Ziel kommt.

Worauf man beim Fahren achten sollte

Sicher mit dem E-Bike unterwegs

Autorin: Kristina Franke

Auch wenn Elektrofahrräder zunehmend beliebter werden, steigen gleichzeitig die Unfallzahlen. Die häufigsten Gründe sind überhöhte Geschwindigkeit und eine falsche Handhabung. Rudolf Bergen, Referent Fahrrad- und Pedelecmobilität beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), klärt über die typischen Sicherheitsrisiken auf und gibt Tipps, wie man mit dem Pedelec immer sicher ans Ziel kommt.

Auch in der Stadt sind immer mehr E-Bikes unterwegs.
© Halfpoint / Adobe Stock

Regeln wie beim Fahrrad, aber höhere Gefahr

Ein Pedelec bis 25 km/h Motorunterstützung ist zulassungsfrei und gilt im Straßenverkehr als Fahrrad. Damit gelten auch die gleichen Verkehrs- und Sicherheitsregeln. Das bedeutet: Alle Verkehrsschilder für Radfahrer gelten ebenso für Nutzer eines Pedelecs. Es besteht weder eine Kennzeichen- noch eine Führerschein- oder Helmpflicht. Auch gibt es gibt kein Mindestalter. „Dennoch sollte man die Sicherheit beim Fahren nicht auf die leichte Schulter nehmen“, warnt Rudolf Bergen vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Wo darf ich fahren?

Pedelec-Nutzer müssen auf dem Radweg fahren, sofern er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. Ist das nicht der Fall, dürfen sie auf die Straße ausweichen.

Ein Pedelec fährt sich anders als ein Fahrrad ohne Tretunterstützung. Denn durch den im Rahmen verbauten Akku und Motor wiegt es rund zehn Kilo mehr als ein herkömmliches Fahrrad und hat dadurch einen anderen Schwerpunkt. „Zu den typischen Unfallbrennpunkten im Straßenverkehr zählen insbesondere Kreuzungen sowie Ein- und Ausfahrten“, weiß Bergen. „Hier sollte man daher unbedingt besonders aufmerksam sein und auf ein angemessenes, sicheres Tempo achten.“ Vor allem Autofahrer unterschätzen oft die Geschwindigkeit eines heranfahrenden Pedelecs, da sie davon ausgehen, dass es sich um ein gewöhnliches Fahrrad handelt. Außerdem kann es aufgrund der höheren Geschwindigkeit unter Umständen zu einem verzögerten Bremsweg kommen. Weitere Herausforderungen im Straßenverkehr sind enge Kurven und das Anfahren am Berg. „Auch hier sollte man seine Geschwindigkeit drosseln bzw. besser zunächst eine niedrige Unterstützungsstufe einstellen.“ Weitere Sicherheitstipps sind:

  • Gepäck immer ordnungsgemäß verstauen und nicht am Lenker mitbaumeln lassen,
  • Sichtbarkeit durch retroreflektierende Kleidung erhöhen,
  • auf rutschigen und nassen Böden ohne Tretunterstützung fahren und
  • immer Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen.

Immer einen Helm tragen

Außerdem rät der Verkehrssicherheitsexperte insbesondere Nutzern eines elektrisch betriebenen Fahrrads dringend dazu, einen Helm zu tragen – auch wenn dieser nicht gesetzlich vorgeschrieben ist: „Ich vergleiche dieses Thema immer gerne damit, wie viele Menschen einen Schutz für ihr Smartphone benutzen. Das sind annähernd 100 Prozent – schließlich könnte das Handy ja herunterfallen und kaputtgehen. Den eigenen Kopf schützen jedoch nur die wenigsten, obwohl dieser nicht so leicht zu reparieren oder ersetzen ist wie ein Smartphone.“

Unfallstatistik

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2019 insgesamt 10.505 Pedelec-Fahrer bei Unfällen verletzt (2018: 7.819). 118 von ihnen kamen dabei ums Leben – 2018 waren es noch 89. Damit war mehr als ein Viertel der insgesamt 445 getöteten Radfahrer mit elektrischem Antrieb unterwegs.

Wichtig ist, dass der Helm gut sitzt und nicht älter als fünf bis sieben Jahre alt ist. Denn nach dieser Zeit kann es passieren, dass das Material spröde wird und die Schutzwirkung nachlässt. „Das lässt sich von außen in der Regel überhaupt nicht erkennen“, so der Experte. Als Richtwert für das Alter gilt nicht das Kauf-, sondern das Produktionsdatum. Dieses findet man im Inneren des Helms auf einer Plakette oder einem Aufkleber.

Tuning: Verlockend, aber illegal

Nicht unterschätzen sollte man auch die Gefahren von Tuning. Rudolf Bergen: „Das ist nicht nur absolut illegal, sondern bringt gerade auf öffentlichen Straßen eine Reihe von Risiken mit sich.“ Denn mit einem getunten Pedelec erreicht man schnell Spitzengeschwindigkeiten bis zu 75 km/h, für die der Fahrradtyp – in der Regel ein einfaches 25 km/h-Pedelec – gar nicht ausgelegt ist. Das kann schwerwiegende versicherungsrechtliche und sogar strafrechtliche Folgen haben. Denn durch das Tuning wird aus dem Pedelec ein Kraftfahrzeug. Hat man dafür keine Fahrerlaubnis, verstößt man nicht nur gegen die Pflichtversicherung. Es droht darüber hinaus der Verlust des Führerscheins.

Rudolf Bergen, Referent Fahrrad- und Pedelecmobilität beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR)
© DVR

„Auch wenn es verlockend einfach aussieht, ist Tuning keine gute Idee. Auch beim Kauf sollte man deshalb unbedingt darauf achten, dass sich das Rad im Originalzustand befindet.“ Möchte man hingegen sein herkömmliches Fahrrad zum „einfachen“ Pedelec umrüsten, ist dies nicht verboten – aber ebenso wenig empfehlenswert. „Es gibt viele Bausätze, aber als Laie sollte man die Finger davon lassen. Wenn man es unbedingt machen möchte, sollte man es einem guten Fachhandel überlassen.“

Erklärfilme zur Pedelec-Sicherheit

Im Präventionsvideo „Elektrofahrrad – aber sicher!“ auf PolizeiDeinPartner.de gibt Joachim Schalke vom ADFC weitere Tipps, worauf Sie achten müssen, wenn Sie mit dem Elektrofahrrad unterwegs sind. Auch der Erklärfilm „Sicher unterwegs mit dem Pedelec“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) zeigt in verständlichen Schritten, worauf es beim sicheren Fahren mit dem Pedelec im Straßenverkehr ankommt. Zu finden ist er auf der DVR-Webseite (www.dvr.de) in der Rubrik „Filme“ sowie auf Youtube.

Pedelec (bis 25km/h) S-Pedelec (bis 45 km/h)
gilt rechtlich als Fahrrad gilt rechtlich als Kleinkraftrad/Mofa
keine Betriebserlaubnis notwendig Betriebserlaubnis notwendig
keine Zulassungs-/Kennzeichenpflicht notwendig benötigt ein Versicherungskennzeichen
keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben (aber private Haftpflicht empfohlen) Haftpflichtversicherung vorgeschrieben
kein Führerschein notwendig Mofa-Führerschein notwendig
kein Mindestalter Mindestalter beträgt 15 Jahre
keine Helmpflicht (aber dringend empfohlen) Helmpflicht
Fahrer dürfen Radwege und Fahrbahn nutzen Fahrer müssen Straße/Fahrbahn nutzen
für Kindersitze Anhänger zugelassen für Kindersitze und Anhänger nicht zugelassen