Die wichtigsten Verkehrsregeln für E-Bikes
Kein Bußgeld riskieren
Halten sich Pedelec-Fahrer nicht an das Verkehrsrecht, drohen ihnen, wie allen anderen Verkehrsteilnehmern, Geldstrafen oder Punkte bis hin zum Führerscheinverlust. Welche Vorschriften gelten, hängt davon ab, welche Geschwindigkeit das Elektrofahrrad auf den Tacho bringt. Im Zweifelsfall hilft ein Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog.

Pedelecs gelten als Fahrrad
Das Wichtigste vorweg: Pedelecs, die maximal 25 km/h fahren können, werden rechtlich zu den Fahrrädern gezählt. Ihre Besitzer müssen demnach die entsprechenden Verkehrsvorschriften für Radfahrer befolgen. Hingegen müssen sich Fahrer von S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h fahren können und daher bereits als Kleinkrafträder gelten, an den Verkehrsregeln für Mofas bzw. Motorrädern orientieren.
Wer darf wo fahren?
Wie normale Fahrradfahrer auch, müssen Pedelec-Fahrer grundsätzlich Radwege nutzen, wo immer ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. Halten sie sich nicht daran, droht ihnen ein Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro. Ausnahmen bestätigen die Regel: Fehlt das „blaue Schild mit weißem Fahrrad“ oder machen Hindernisse, Eis, Schnee oder Blätter den Radweg unsicher, dürfen Pedelecs auf die Straße ausweichen. Was viele nicht wissen: Man darf mit seinem Pedelec auch durch Fußgängerzonen fahren, wenn in diesen das „normale“ Radfahren ebenfalls erlaubt ist. Für die deutlich schnelleren S-Pedelecs ist das Fahren auf Radwegen inner- wie außerorts allerdings tabu. Sie dürfen Fahrradwege und -straßen nur dann benutzen, wenn eine entsprechende Beschilderung „Mofas frei“ oder „E-Bikes frei“ ihnen die Fahrt ausdrücklich erlaubt.
S-Pedelecs sind führerscheinpflichtig
Anders als Pedelec-Fahrer, müssen Halter eines S-Pedelecs einen Führerschein der Klasse AM besitzen, wenn keine allgemeine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Wer ohne entsprechende Bescheinigung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen. S-Pedelecs müssen darüber hinaus versichert und mit einem Kennzeichen versehen sein. Außerdem sind Halter dazu verpflichtet, Seitenspiegel an ihr Fahrzeug anzubringen.
Der Mythos Helmpflicht
In Deutschland gibt es bislang keine Helmpflicht für Fahrradfahrer – und folglich auch nicht für Pedelec-Fahrer. S-Pedelecs dürfen wiederum nur mit Helm gefahren werden. Grundsätzlich sollten jedoch alle Radfahrer bedenken, dass ein Helm im Fall eines Sturzes vor lebensgefährlichen Kopfverletzungen schützen kann.
Alkohol am Lenker
Noch schnell ein paar Gläser Bier auf der Firmenfeier und dann mit dem Pedelec nachhause düsen: Darf man das? Auch wenn man sich darüber klar sein sollte, dass Alkohol im Straßenverkehr grundsätzlich keine gute Idee ist, kommt es auch hier wieder darauf an, mit welchem Fahrzeug man unterwegs ist – und natürlich, wieviel Alkohol im Blut ist. Pedelec-Fahrer bleiben bis zu einem Promillegehalt von 0,3 straffrei. Werden mehr als 0,3 Promille nachgewiesen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Härter wird die Strafe, wenn dann ein Unfall verursacht wird. In diesem Fall droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und ggf. der Verlust des Führerscheins. Wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, kassiert neben einer MPU außerdem drei Punkte in Flensburg und eine vierstellige Geldstrafe. Auf dem S-Pedelec mit Alkohol erwischt zu werden, hat ähnliche Konsequenzen wie für Autofahrer: Bei mehr als 0,5 Promille werden 500 Euro fällig, man bekommt zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Bei über 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Die Geldstrafe kann sich bis auf 3.000 Euro erhöhen, es drohen drei Punkte in Flensburg und der Führerschein kann bis zu sechs Monate eingezogen werden.
Eine aktuelle Übersicht, welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote für welche Verstöße gelten, gibt es im neuen Bußgeldkatalog 2020 unter https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad für Pedelec-Besitzer bzw. unter https://www.bussgeldkatalog.org für S-Pedelec-Fahrer.