Wer sich ein Elektro- oder Hybridfahrzeug anschaffen möchte, kann von einigen Fördermöglichkeiten und Steuerentlastungen profitieren. Über den sogenannten „Umweltbonus“, der bis 2025 verlängert wurde, gibt es von Staat und Hersteller etwa einen Zuschuss für Elektro-Autos mit Akku oder Brennstoffzelle (Wasserstoff-Autos). Bis Ende 2021 können dies bis zu 9.000 Euro sein, danach bis zu 6.000 Euro. Auch für Plug-in-Hybride kann man eine Förderung bekommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar bis zu 6.750 Euro. Gebraucht gekaufte E-Autos und Plug-in-Hybride können ebenfalls bezuschusst werden – hier liegt der Umweltbonus bei 5.000 Euro (E-Autos) bzw. 3.750 Euro (Plug-in-Hybride) plus Herstellerbonus. Wer ein E-Auto least, profitiert ebenfalls von Vergünstigungen; je nach Dauer des Leasingvertrags können dies bis zu 4.500 Euro sein.

Geld sparen bei Kauf und Leasing

Elektro- und Hybridfahrzeuge

Autorin: Simone Bauer

Wer sich ein Elektro- oder Hybridfahrzeug anschaffen möchte, kann von einigen Fördermöglichkeiten und Steuerentlastungen profitieren. Über den sogenannten „Umweltbonus“, der bis 2025 verlängert wurde, gibt es von Staat und Hersteller etwa einen Zuschuss für Elektro-Autos mit Akku oder Brennstoffzelle (Wasserstoff-Autos). Bis Ende 2021 können dies bis zu 9.000 Euro sein, danach bis zu 6.000 Euro. Auch für Plug-in-Hybride kann man eine Förderung bekommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar bis zu 6.750 Euro. Gebraucht gekaufte E-Autos und Plug-in-Hybride können ebenfalls bezuschusst werden – hier liegt der Umweltbonus bei 5.000 Euro (E-Autos) bzw. 3.750 Euro (Plug-in-Hybride) plus Herstellerbonus. Wer ein E-Auto least, profitiert ebenfalls von Vergünstigungen; je nach Dauer des Leasingvertrags können dies bis zu 4.500 Euro sein.

Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gibt es viele Fördermöglichkeiten
© Schlierner/stock.adobe.com

Steuerentlastungen

Für E-Autos wird zudem bis zum Jahr 2030 keine KFZ-Steuer erhoben. Außerdem gilt künftig für emissionsarme PKW bis zum Schwellenwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Das heißt: Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer nur den Betrag zahlen, der über 30 Euro hinausgeht. Diese Entlastung gilt bis Ende 2024. Wer einen Elektro-Dienstwagen nutzt, kann außerdem Steuern rund um den geldwerten Vorteil sparen. Hier fallen statt 1 Prozent des Fahrzeug-Listenpreises nur 0,25 Prozent bzw. 0,5 Prozent an.

Auch private Ladestationen können über das Zuschussportal der KfW-Bank mit 900 Euro bezuschusst werden. Außerdem sind Förderungen über das jeweilige Bundesland möglich. Ebenso bieten viele Energieversorger vergünstigte Tarife für Strom oder Zuschüsse für Wandladestationen (Wallboxen) an.

Mehr Infos zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).