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Auf kurzen Strecken in der Stadt sind E-Bikes das ideale Verkehrsmittel. Sie sind klimafreundlich, fördern die Gesundheit und entlasten den Verkehr. Zudem liegt das Leasing von E-Bikes als Alternative zum Dienstwagen aktuell voll im Trend: Der Gesetzgeber gewährt nämlich Steuervorteile, damit Unternehmer und ihre Belegschaft aufs Fahrrad umsteigen.

Der perfekte Dienstwagenersatz

E-Bike-Leasing

Autor: Alexander Lorber

Auf kurzen Strecken in der Stadt sind E-Bikes das ideale Verkehrsmittel. Sie sind klimafreundlich, fördern die Gesundheit und entlasten den Verkehr. Zudem liegt das Leasing von E-Bikes als Alternative zum Dienstwagen aktuell voll im Trend: Der Gesetzgeber gewährt nämlich Steuervorteile, damit Unternehmer und ihre Belegschaft aufs Fahrrad umsteigen.

Pedelecs eignen sich ideal zum Pendeln im Stadtverkehr.
© Boggy / Adobe Stock

Betriebsausgaben – ja oder nein?

Überwiegt die betriebliche Nutzung, zählen Anschaffungs- und laufende Kosten zu den Betriebsausgaben. Nutzt ein Mitarbeiter das E-Bike für die tägliche Fahrt ins Büro, versteuert er bis 2030 für den privaten Nutzungsanteil keinen geldwerten Vorteil, wenn das E-Bike zum Betriebsvermögen gehört oder die Firma die Leasingraten übernimmt. Auf die Privatentnahme fällt dann bis 2030 auch keine Umsatzsteuer an. Es muss sich aber um ein E-Bike – also ein Pedelec – handeln. Pedelecs unterstützen 25 km/h und gelten in Deutschland als Fahrrad. S-Pedelecs hingegen schaffen 45 km/h und es gelten Auflagen wie ein Kennzeichen und Helmpflicht. Viele Unternehmen schließen das Leasen von S-Pedelecs aus, weil sie rechtlich Kraftfahrzeugen gleichgestellt sind und mehr Aufwand für die Buchhaltung bedeuten.

Beschäftigte dürfen ein geleastes E-Bike auch privat nutzen
© Halfpoint / Adobe Stock

Der schnelle Weg zum günstigen E-Bike

Spendiert der Chef seiner Belegschaft ein Pedelec, präsentiert er sich nicht nur als attraktiver Arbeitgeber, sondern die Mitarbeiter sind laut Studien auch seltener krank, was weniger Fehlzeiten bedeutet. Und so läuft das Bike-Leasing in der Regel ab: Der Arbeitgeber schließt mit einem Leasing-Anbieter einen Rahmenvertrag. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sucht sich im Fachgeschäft dann ein passendes E-Bike aus und unterzeichnet einen Überlassungsvertrag. Die Leasingrate hängt vom Kaufpreis der Räder ab: Je teurer das Rad, umso höher die Gebühr. Die meisten Leasingverträge haben eine Laufzeit von drei Jahren. Die Wartung ist in vielen Verträgen bereits mit enthalten.

Leasing über den Arbeitgeber

Will der Chef seinen Mitarbeitern kein Fahrrad auf eigene Kosten spendieren, müssen die Arbeitnehmer trotzdem nicht auf ein günstiges E-Bike verzichten. Denn Beschäftigte können das Rad auch über ihre Firma leasen: Erhalten sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt ein Dienstrad, bleibt der geldwerte Vorteil steuerfrei und führt auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Erfolgt die Überlassung eines E-Bikes jedoch über eine Umwandlung eines kleinen Anteils des ohnehin geschuldeten Gehalts, muss man diesen Betrag versteuern und dafür auch Sozialversicherung bezahlen. Im Gegenzug dürfen Arbeitnehmer das Rad aber auch für private Touren nutzen. Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzbar. Zwar kann man ein E-Bike auch privat leasen, das macht aber nur bedingt Sinn. Man teilt lediglich die hohen Anschaffungskosten in überschaubare Raten auf. Steuerlich geltend machen kann man sein E-Bike als Privatperson aber nicht. Nur Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende können monatlich anfallende Raten steuerlich absetzen.